Donnerstag, 9. Februar 2012

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Belgien
Wenn einem König 40 Euro zum Verhängnis werden

König Albert II. nimmt bei bitterkalten Temperaturen Flüchtlinge auf. Es könnte der Stoff für ein Märchen sein – doch das Sozialamt macht ihm einen Strich durch die Rechnung. Kalt war es in den Ardennen, bitterkalt, das Thermometer sank in der Nacht auf elf Grad unter null. Was für eine schöne Geschichte in diesem harten Winter könnte es da sein, dass ein König die Tore seines Schlosses öffnet für die Ärmsten der Armen, ihnen Schutz und Wärme bietet. Nicht so in Belgien, wo Wallonen und Flamen stets auf der Suche nach einem Anlass für politische Scharmützel sind. Diesmal gilt die Attacke dem Königshaus. Dabei hatte es der Monarch ganz sicher sehr gut gemeint, als er vor rund drei Jahren einer Gruppe Asylsuchenden eine Wohnung auf dem Gelände seiner Sommerresidenz zur Verfügung stellte.
Genug Platz für vier gestrandete Menschen
Albert II. weilt ohnehin nicht oft auf dem Château Royal de Ciergnon, und das Anwesen hoch oben auf den bewaldeten Hügeln ist riesig. Genug Platz also, um die vier gestrandeten Menschen unterzubringen, und eine Geste des Königs, der sich nicht nur mit voller Kraft für den Zusammenhalt seines zerstrittenen Landes engagiert, sondern auch für humanitäre Zwecke. Doch der 77-Jährige bedachte offensichtlich nicht, dass er wie jeder andere Vermieter für die Unterbringung von Flüchtlingen vom Sozialamt finanzielle Unterstützung bekommt. 40 Euro pro Person zahlt ihm die örtliche Behörde am Tag, wie erst jetzt herauskam.

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Erfolg in Kiel
Dortmund zieht mühelos ins Pokal-Halbfinale ein
Borussia Dortmund darf nach dem Sieg beim Viertligisten in Kiel weiter vom Double träumen. Bereits nach 18 Minuten war alles klar im kalten Holstein-Stadion. Borussia Dortmund hat mit eiskalter Effizienz das Pokal-Märchen von Holstein Kiel beendet und träumt vom ersten Double in der Vereinsgeschichte. Der Deutsche Meister und Bundesliga-Tabellenführer siegte souverän mit 4:0 (2:0) im Viertelfinale des DFB-Pokals beim Nord-Regionalligisten und zog erstmals seit vier Jahren wieder in die Runde der letzten Vier ein. Bei Minusgraden auf hart gefrorenem Rasen entmutigte der zweimalige Pokalsieger den Außenseiter schnell, indem er die ersten beiden Torchancen durch Robert Lewandowski (11.) und Shinji Kagawa (18.) gleich zur entscheidenden 2:0-Führung nutzte.
"Pokalschreck" half nicht
Damit stand früh fest, dass der in der Bundesliga seit 14 Spielen ungeschlagene BVB nicht das vierte prominente Opfer der Kieler Pokalhelden wurde - obwohl der Spielball den Namen „Pokalschreck“ trug. Der eingewechselte Lucas Barrios (80.) und Ivan Perisic (87.) beseitigten die letzten Zweifel. „In der Bundesliga wäre nicht angepfiffen worden, es war sehr schwierig heute. Aber wir haben den Platz so angenommen, wie er war. Wir haben den Kampf angenommen, das war der entscheidende Punkt“, sagte BVB-Verteidiger Mats Hummels. Auch Trainer Jürgen Klopp kritisierte das „Eishockey auf Rasen“: „Der Platz war unter diesen Bedinungen nicht bespielbar. Da muss man im Februar woanders spielen, wo es eine Rasenheizung gibt.“ Kiels Fiete Sykora zollte derweil dem Gegner Lob. „Die Dortmunder haben uns mit dem ersten Tor den Zahn gezogen. Im Großen und Ganzen waren sie besser“, sagte der Angreifer.

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Lebenslange Haft
18-Jährige beschreibt Mord als "ziemlich amüsant"
Alyssa B. wollte einfach wissen, wie es sich anfühlt, jemanden zu töten. Deshalb musste ihre neunjährige Nachbarin sterben. B. ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Weil sie ihre neunjährige Nachbarin erwürgt und erstochen hat, ist eine 18-Jährige im US-Staat Missouri zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Alyssa B. bekannte sich schuldig, die Neunjährige im Oktober 2009 getötet zu haben. Sie habe wissen wollen, wie es sich anfühle, einen Menschen zu töten, begründete sie die Tat. In ihrem Tagebuch beschrieb B. die Tötung ihres Opfers als „ziemlich amüsant“. Zum Zeitpunkt der Tat war sie 15 Jahre alt. B. gab zu, ihre Nachbarin erwürgt und sie mehrfach in die Brust gestochen zu haben. Anschließend habe sie ihrem Opfer die Kehle durchgeschnitten. B. führte die Polizei zu dem Grab in einem Waldstück, wo sie die Leiche des Mädchens unter Blättern versteckt hatte. Bei ihrem Auftritt vor Gericht am Mittwoch in der Stadt Jefferson City waren die Hände der Angeklagten an ihre Hüfte gekettet. Auch ihre Füße waren in Ketten gelegt. Bei der Verurteilung des Teenagers war die Mutter des getöteten Mädchens anwesend.
B. litt an Depressionen
„Ich weiß, dass Wörter niemals ausreichen können und sie niemals angemessen beschreiben können, wie schrecklich ich mich wegen alldem fühle“, sagte B., um Fassung ringend. „Wenn ich mein Leben geben könnte, um sie (das Opfer) zurückzuholen, würde ich es. Es tut mir leid.“ Die Anwälte der 18-Jährigen hatten vor Gericht darauf hingewiesen, dass ihre Mandantin ein Antidepressivum nehme, wodurch bei ihr die Gewaltbereitschaft höher sei. B. habe jahrelang an Depressionen gelitten und einst einen Selbstmordversuch unternommen, indem sie eine Überdosis Schmerztabletten geschluckt habe.
"Es war fantastisch", schreibt B. in ihr Tagebuch
Die Staatsanwaltschaft sagte, B. habe mehrere Tage vor der Tötung der Neunjährigen zwei Gräber ausgehoben. Zudem belastete die Angeklagte eine Aussage eines Polizisten. Dieser erklärte vor Gericht, B. habe ihm gesagt, sie habe wissen wollen „wie es sich anfühlt“, jemanden zu töten. In ihrem Tagebuch, das vor Gericht vorgelesen wurden, beschrieb B. ihre Gefühle über die Tötung ihrer Nachbarin. „Ich weiß im Moment nicht wie ich mich fühlen soll. Es war fantastisch. Sobald du das 'Oh-mein-Gott-ich-kann-das nicht'-Gefühl überwindest, ist es ziemlich amüsant“, schrieb sie. „Ich bin aber jetzt gerade irgendwie nervös und zittrig. Okay, ich muss jetzt in die Kirche...lol (laut lachend).“

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