Dienstag, 29. November 2011

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahren in einem Betrieb oder einer Behörde. Diese Personengruppe ist daher auch wahlberechtigt.
Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung kann nur gewählt werden wenn bereits ein Betriebsrat besteht.

Die Wahl
Jeder Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist) darf sich zur Wahl aufstellen lassen (im öffentlichen Dienst gelten andere Altersgrenzen - siehe JAV im öffentlichen Dienst). Er darf nicht Mitglied des Betriebsrates sein. Mitglieder, welche im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr überschreiten, bleiben dennoch Mitglied der JAV.

Aufgaben der JAV
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. der Personalvertretung zusammen.
 Wahrnehmung der Belange der Auszubildenden
 Beantragung von Maßnahmen beim Betriebsrat oder der Personalvertretung (speziell zu Ausbildung, Übernahme, Gleichstellung von Männern und Frauen)
 Überwachung von Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen usw.
 Anregungen der Auszubildenden an den Betriebs-/Personalrat herantragen
 Integration ausländischer Auszubildender
 Probleme der Auszubildenden zu lösen

Rechte der JAV
 Teilnahme an Betriebs- bzw. Personalratssitzungen
 Teilnahme an Ausschusssitzungen des Betriebsrates
 Teilnahme an Besprechungen zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
 Durchführung von Jugend- und Auszubildendenversammlungen
 Durchführung von Jugend- und Auszubildendenvertretungssitzungen
 Abhalten von Sprechstunden
 Teilnahme an erforderlichen Schulungen auf Kosten des Arbeitgebers
 Teilnahme an Einstellungsgesprächen
 Freistellungen


Zeitpunkt der Wahl und Amtszeit
Die Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung findet alle zwei Jahre in einem Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt. Entsprechend beträgt die Amtszeit zwei Jahre und beginnt mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses, oder, bei noch bestehender JAV, mit Ende der Amtszeit der alten Jugend- und Auszubildendenvertretung (welche aber spätestens am 30. November enden muss).

Schweiz 29.11.2011

Schweiz

Fakten
Die Schweiz liegt im mittleren europäischen Alpengebiet und grenzt im Süden an Italien, im Osten an Österreich und an das Fürstentum Liechtenstein, im Norden an Deutschland und im Westen an Frankreich.
Fläche
41300km²
7785800 Einwohner
Staatsform
Die Schweiz hat die republikanische Staatsform einer direkten Demokratie.
Hauptstadt
Bern ist seit der Staatsgründung 1848 Hauptstadt der Schweiz und Sitz der Regierung.
Landessprachen
Die Schweiz besitzt vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.
63.7% Deutsch (rot)
20.4% Französisch (grün)
6.5% Italienisch (blau)
0.5% Rätoromanisch (gelb)
8.9% der Bevölkerung haben eine andere Muttersprache.

Währung
Als Zahlungsmittel dient der Schweizer Franken (CHF, 1 Franken = 100 Rappen).



Wirtschaft
Die Wirtschaft der Schweiz gilt als eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt.
Bruttoinlandsprodukt
Das Bruttoinlandsprodukt der Schweiz betrug 2006 486.2 Milliarden Schweizer Franken, was rund 64500 Franken beziehungsweise US-$ 53000 pro Kopf entspricht (pro Kopf auch der nicht-erwerbstätigen Bevölkerung).
Arbeitsmarkt
Die Schweiz hat einen liberalen Arbeitsmarkt. Insbesondere ist der Kündigungsschutz nicht so ausgebaut, wie in anderen europäischen Ländern.

Politik

Das politische System der Schweiz basiert auf dem demokratischen, republikanischen undrechtsstaatlichen Prinzip.
Der Bund ist die oberste politische Ebene der Schweiz und ist somit ein Synonym für die Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Schweiz kennt drei bzw. vier Unterteilungen des Staates: Gemeinde – Bezirk – Kanton – Bund. Der Bund umfasst alle Kantone der Schweiz.


Kultur

Brauchtum und Volksfeste
Regionale Bräuche werden von Vereinen in der gesamten Schweiz aufrechterhalten. Bräuche umfassen vor allem Musik, Tanz, Theater, Dichtung, Schnitzerei und Stickarbeiten. Eine grosse Anzahl von lokalen Bräuchen und Riten steht in Zusammenhang mit den Jahreszeiten.
Das Jodeln, das oft als typisch für die Schweiz angesehen wird, war ursprünglich eine Art, Signale über grössere Distanzen zu überbrücken. Das Alphorn, eine Naturtrompete aus Holz, ist mindestens seit dem 16. Jahrhundert bekannt.
Jede Region hat ihre eigenen Volksfeste. Die grössten jährlich wiederkehrenden Feste sind die Luzerner und die Basler Fasnacht, der Berner Zibelemärit, die Fête des Vendanges in Neuenburg und das Sächsilüüte in Zürich sowie diverse Schützenfeste.

Küche
Eine eigentliche Schweizer Küche gibt es nicht, dafür gibt es zahlreiche regionale Gerichte, die zum Teil in der ganzen Schweiz beliebt sind.

Musik
In der traditionellen Schweizer Kultur hat die Schweizer Volksmusik, die zur Alpenländischen Volksmusik gehört, eine hohen Stellenwert. Spezifisch schweizerische Instrumente sind das Alphorn und das Schwyzerörgeli, aber auch Geige, Bassgeige und Klarinette sind häufig. Die verschiedene Stilrichtungen der Volksmusik werden in der Regel zusammenfassend als Ländlermusik (im Volksmund auch Hudigäggeler) bezeichnet.

Tourismus und Freizeit
Der Tourismus ist ein wichtiger Zweig der Schweizer Wirtschaft. Hauptattraktion ist dabei die grösstenteils ländliche, von den Bergen der Alpen und vielen Seen geprägte Landschaft, die im Winter viele Skiurlauber, im Sommer Bergwanderer und Sommerfrischler anzieht.
Die beliebtesten Sportarten in der Schweiz sind Fussball, Eishockey, Skifahren, Tennis, Basketball, Handball, Gleitschirmfliegen, Segeln, Schwimmen, Volleyball, Unihockey, Mountainbiking, Schiessen und Wandern.
Viele der Seen in den Bergen frieren im Winter zu und werden für Curling, Pferde- und Hunderennen verwendet, besonders in St. Moritz oder Arosa.

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Zuletzt aktualisiert: 27. Mär, 11:30

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